Stellungnahme zum NRW-Gesetz

Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Rheinland und das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) haben sich in einer 44-seitigen gemeinsamen Stellungnahme vom 10. November 2015 ausführlich mit der Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung zur Schaffung eines „Ersten Allgemeinen Gesetzes zur Stärkung der Sozialen Inklusion in NRW“ (Stand des Gesetzentwurfs: 16. September 2015) befasst. Ganz offensichtlich stelle sich die Landesregierung der Verpflichtung, die UN-BRK wirksam umzusetzen, heißt es dazu im Text der Stellungnahme. Hierzu gehöre auch die Überführung der Konventionsvorgaben und -leitsätze in landesgesetzliche Bestimmungen.

Lesen Sie hier ausführlich zu den positiven Aspekten und kritischen Passagen des Entwurfs.

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